Zusatzbestimmung
Zusatzbestimmungen zu Kosten, Provisionen, Zahlungsarten und Bestellkanälen für Betreiber
Öffentliche Adresse:
/legal/zusatzbestimmung/zusatzbestimmungen-kosten-provisionen-betreiber
Dieses PDF ist nur für Nachweise im rechtlichen Rahmen gedacht (Behörden, Vertrag, Anwalt) — nicht zur privaten Kontaktaufnahme, für allgemeinen Support oder zum Weiterleiten an Dritte ohne rechtlichen Bezug.
Als PDFEatano Betreiberbedingungen · Ergänzungsdokument
Zusatzbestimmungen zu Kosten, Provisionen, Zahlungsarten und Bestellkanälen für Betreiber
Transparente Regelung, wann welche Kosten entstehen, welche Provision gilt, welche Zahlungsart wie eingeordnet wird und welche Umgehungen unzulässig sind.
| Englischer Name | Supplementary Terms for Fees, Commissions, Payment Methods and Ordering Channels |
|---|---|
| Empfohlener Slug | /zusatzbestimmungen-kosten-provisionen-betreiber |
| Stand | 23. Mai 2026 |
| Geltungsbereich | Betreiber, Restaurants, Standorte, Partnerbetriebe und sonstige gewerbliche Anbieter, die Eatano-Funktionen, Eatano POS, Eatano Online-Bestellung, Eatano QR-Codes, Eatano Payments, Eatano Web-Funktionen, Self-Order-POS-Systeme, provisionsfreie Eatano-Bestellflows oder vergleichbare Eatano-Dienste nutzen. |
1. Zweck dieser Zusatzbestimmungen
Diese Zusatzbestimmungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eatano, insbesondere für Betreiber und gewerbliche Anbieter, um transparent festzulegen,
- welche Kosten, Tarifpreise, Plattformprovisionen, Zahlungsgebühren und sonstigen Entgelte anfallen können,
- wann welche Provision gilt,
- zu welchem Zeitpunkt Provisionen erhoben, korrigiert oder erstattet werden,
- wie Bestellkanäle und Zahlungsarten eingestuft werden,
- welche Bestellungen provisionspflichtig oder provisionsfrei sind,
- welche Verhaltensweisen erlaubt oder untersagt sind,
- wie Eatano Umgehungen, fehlerhafte Zuordnungen, Manipulationen oder vertragswidriges Verhalten behandeln darf.
Ziel dieser Zusatzbestimmungen ist eine klare, faire und nachvollziehbare Kostenstruktur. Betreiber sollen jederzeit erkennen können, wann eine Plattformgebühr anfällt und warum. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Eatano-Funktionen, Eatano-Reichweite, Eatano-Bestellstrecken oder Eatano-Systeme genutzt werden, um anschließend Plattformentgelte zu umgehen.
2. Verhältnis zu den AGB und individuellen Vereinbarungen
Diese Zusatzbestimmungen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Eatano und dem Betreiber, soweit sie wirksam einbezogen wurden.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle schriftliche Sondervereinbarungen mit dem Betreiber oder Standort,
- standortbezogene Overrides, Sondertarife, Aktionsvereinbarungen oder individuelle Provisionspakete,
- diese Zusatzbestimmungen,
- die allgemeinen Betreiber-AGB von Eatano,
- sonstige allgemeine Plattformbedingungen von Eatano.
Individuelle Vereinbarungen können insbesondere abweichende Provisionssätze, Mindestlaufzeiten, Tarifpreise, Zahlungsbedingungen, Aktionszeiträume, Freikontingente, Standortregeln oder technische Sonderregeln enthalten.
Fehlt eine individuelle Vereinbarung oder ein Standort-Override, gelten die in diesen Zusatzbestimmungen genannten Standardwerte.
3. Grundprinzip der Provisionsberechnung
Maßgeblich für die Provisionsberechnung ist nicht allein, wo eine Bestellung später technisch verarbeitet wird, sondern insbesondere:
- der Ursprung der Bestellung,
- der genutzte Eatano-Kanal,
- die Art der Bestellung,
- die Art der Zahlungsabwicklung,
- der jeweils aktive Tarif,
- etwaige Standort-Overrides oder Sondervereinbarungen.
Maßgeblich ist immer die Ursprungsquelle der Bestellung. Die spätere Bearbeitung, Bezahlung, Einlösung oder Verarbeitung in POS, Self-Order-POS, Kiosk, QR-Sitzung oder Zahlungsprozess ändert den Ursprung nicht.
Eatano unterscheidet zwischen provisionspflichtigen Eatano-Bestellkanälen, provisionsfreien Eatano-Bestellflows und echten Fremd- beziehungsweise Eigenkanälen des Betreibers.
Digitale Bestellungen, die über Eatano App, Eatano Web, Eatano Online-Bestellseiten, Eatano-QR-Codes, Eatano-Kampagnen oder sonstige Eatano-Vermittlungs- und Online-Bestellstrecken ausgelöst, angebahnt oder verarbeitet werden, sind grundsätzlich provisionspflichtig, soweit in diesen Zusatzbestimmungen keine ausdrückliche Ausnahme geregelt ist.
Eatano POS, Eatano Self-Order-POS und vergleichbare von Eatano bereitgestellte Vor-Ort-Hardware oder Vor-Ort-Software sind ebenfalls Eatano-Bestellflows. Sie sind nicht deshalb provisionsfrei, weil sie außerhalb von Eatano liegen würden. Sie sind vielmehr provisionsfreie Eatano-Bestellflows, wenn die Bestellung vollständig vor Ort entsteht und der Betreiber die hierfür vorgesehenen tariflichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die Nutzung entsprechender POS- oder Self-Ordering-Funktionen im dafür vorgesehenen Tarif.
Provisionsfrei bedeutet nicht automatisch Fremdkanal. Eatano POS und Eatano Self-Order-POS bleiben Eatano-Systeme, können aber als Vor-Ort-Bestellflows provisionsfrei sein, weil deren Nutzung über Tarif- oder Monatsgebühren abgegolten wird und Eatano für diesen Teil keine zusätzliche Plattformprovision erhebt.
Davon unabhängig können für bestimmte POS-Funktionen, Hardware, Tarife, Zahlungsabwicklungen, Supportleistungen oder Zusatzmodule weitere Entgelte anfallen.
4. Tarifpreise
Die monatlichen Tarifpreise beeinflussen den jeweils hinterlegten Standard-Provisionssatz. Höhere Tarife können niedrigere Standardprovisionen enthalten.
Die folgenden Preise sind reguläre Listenpreise ohne individuelle Sondervereinbarungen, ohne Standort-Override und ohne temporäre Aktionen.
| Tarif | Monatliche Zahlung | Jährliche Zahlung, rechnerisch pro Monat | Jährliche Zahlung, Gesamtbetrag pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Basic | 0,00 € / Monat | 0,00 € / Monat | 0,00 € / Jahr |
| Plus | 19,45 € / Monat | 17,45 € / Monat | 209,40 € / Jahr |
| Maxx | 52,95 € / Monat | 44,99 € / Monat | 539,88 € / Jahr |
| Complete | 138,95 € / Monat | 114,99 € / Monat | 1.379,88 € / Jahr |
| Complete + Web | 237,95 € / Monat | 189,99 € / Monat | 2.279,88 € / Jahr |
Ab dem Tarif Maxx kann, sofern angeboten und technisch verfügbar, ein 25-%-Early-Access-Rabattcoupon für das erste Vertragsjahr eingesetzt werden. Der Rabatt gilt nur für den jeweils rabattfähigen Tarifpreis des ersten Jahres und endet automatisch nach Ablauf des Rabattzeitraums. Danach gelten die regulären Listenpreise, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Der Rabatt verändert nicht automatisch die hinterlegten Provisionssätze. Eine Reduzierung der Provision erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Tarif, in einem Standort-Override oder in einer individuellen Vereinbarung hinterlegt ist.
5. Plattform-Standard ohne Tarif oder Override
Wenn für einen Standort kein Tarif, kein Tarifwert, kein Standort-Override und keine Sondervereinbarung hinterlegt ist, kann Eatano den Plattform-Standard anwenden.
| Zahlungsart | Plattform-Standardprovision |
|---|---|
| Kartenzahlung über Eatano / Stripe | 12,0 % |
| Offline-/externe Zahlung | 10,0 % |
Fehlende Werte in einem Tarif oder Standort können durch den jeweils gültigen Plattform-Standard ersetzt werden.
6. Standardprovisionen nach Tarif
Die folgenden Provisionssätze gelten als Standardwerte je Tarif, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung, kein Standort-Override und keine temporäre Aktion hinterlegt ist.
| Tarif | Kartenzahlung über Eatano / Stripe | Offline-/externe Zahlung |
|---|---|---|
| Basic / Free | 10,0 % | 10,0 % |
| Plus | 7,0 % | 6,0 % |
| Maxx | 3,5 % | 2,0 % |
| Complete | 2,0 % | 1,5 % |
| Complete + Web | 1,0 % | 1,0 % |
Die Provision wird auf den provisionspflichtigen Bestellwert berechnet, soweit keine abweichende Regelung besteht. Maßgeblich ist der im Eatano-System erfasste, abgerechnete oder für die Bestellung relevante Betrag einschließlich bestellbezogener Preisbestandteile, soweit diese nicht ausdrücklich ausgenommen sind.
7. Zahlungsarten und Einordnung
7.1 Kartenzahlung über Eatano / Stripe
Als Kartenzahlung über Eatano / Stripe gelten Zahlungen, die über die von Eatano bereitgestellte oder integrierte Stripe-Zahlungsabwicklung oder eine vergleichbare Eatano-Zahlungsintegration verarbeitet werden.
Auf die in diesen Zusatzbestimmungen genannten Provisionssätze kommen die jeweils gültigen Stripe-Gebühren beziehungsweise Zahlungsdienstleistergebühren zusätzlich hinzu, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Stripe-Gebühren sind keine Plattformprovision von Eatano, sondern Zahlungsabwicklungsgebühren des Zahlungsdienstleisters beziehungsweise Kosten der Zahlungsabwicklung.
7.2 Offline-/externe Zahlung
Als Offline-/externe Zahlung gelten insbesondere:
- Barzahlung,
- EC- oder Kartenzahlung über eigene oder externe Kartenterminals des Betreibers,
- Zahlungen über externe Zahlungsanbieter außerhalb der Eatano-Zahlungsabwicklung,
- Rechnung,
- Überweisung,
- Gutscheine, sofern sie außerhalb der Eatano-Zahlungslogik verrechnet werden,
- sonstige Zahlungswege, die nicht über Eatano / Stripe abgewickelt werden.
Externe Kartenzahlung über ein eigenes Terminal des Betreibers wird für die Provisionsberechnung wie eine Offline-/externe Zahlung behandelt. Sie gilt nicht als Kartenzahlung über Eatano / Stripe.
8. Zeitpunkt der Provisionserhebung, Korrektur und Erstattung
Der Zeitpunkt der Provisionserhebung richtet sich nach der Zahlungsart und dem Bestellstatus.
8.1 Kartenzahlung über Eatano / Stripe
Bei Kartenzahlung über Eatano / Stripe wird die Plattformprovision zum Zeitpunkt der Zahlung im Portal beziehungsweise im angebundenen Eatano-Zahlungsprozess erhoben.
Wird dem Kunden der Zahlungsbetrag über den Stripe-Zahlungsweg vollständig oder teilweise erstattet, wird auch die darauf entfallende Plattformprovision automatisch vollständig oder anteilig zurückerstattet beziehungsweise korrigiert, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
Eine automatische Erstattung oder Korrektur der Plattformprovision erfolgt insbesondere bei:
- Ablehnung der Bestellung,
- Stornierung der Bestellung,
- manueller Auslösung einer vollständigen oder teilweisen Erstattung über den Stripe-Zahlungsweg.
Zahlungsdienstleistergebühren, insbesondere Stripe-Gebühren, können hiervon abweichend behandelt werden und werden nur erstattet, soweit dies durch den Zahlungsdienstleister, die technische Zahlungslogik oder eine individuelle Vereinbarung vorgesehen ist.
8.2 Offline-/externe Zahlung, Barzahlung und externe Kartenzahlung
Bei Offline-/externer Zahlung, insbesondere Barzahlung oder Kartenzahlung über ein eigenes oder externes Terminal des Betreibers, wird die Plattformprovision erhoben, sobald die Bestellung im Status angenommen liegt oder über diesen Status hinaus fortgeführt wird.
Eine Bestellung gilt insbesondere dann als provisionsrelevant, wenn sie angenommen, vorbereitet, erfüllt, abgeschlossen, ausgegeben, geliefert, abgeholt oder anderweitig über den Status angenommen hinaus bearbeitet wurde.
Bei Ablehnung oder Stornierung wird die Plattformprovision automatisch oder im Rahmen der Abrechnung korrigiert beziehungsweise erstattet, soweit die Bestellung tatsächlich nicht durchgeführt wurde und keine missbräuchliche oder manipulative Statusverwendung vorliegt.
8.3 Missbrauch durch Stornierung, Ablehnung oder Statusmanipulation
Das Stornieren, Ablehnen, Zurücksetzen, Umklassifizieren oder sonstige Manipulieren von Bestellungen, Zahlungsarten, Bestellquellen oder Statuswerten zur Umgehung von Provisionen ist untersagt.
Dies gilt insbesondere, wenn eine Bestellung tatsächlich durchgeführt, vorbereitet, ausgegeben, geliefert, abgeholt oder bezahlt wurde, im System jedoch als abgelehnt, storniert, provisionsfrei, bar falsch klassifiziert, externe Zahlung falsch klassifiziert oder anderweitig gebührenmindernd dargestellt wird.
Eatano kann Analyse-, Prüf- und Missbrauchserkennungssysteme einsetzen, um Auffälligkeiten, Muster und wiederkehrende Abweichungen zu erkennen. Dazu gehören insbesondere auffällige Ablehnungsquoten, Stornoquoten, manuelle Nacherfassungen, Statusänderungen, Zahlungsartenwechsel, QR- oder Kiosk-Nutzungen sowie Abweichungen zwischen Bestellverlauf, Zahlungsfluss und tatsächlicher Leistungserbringung.
Jeder Versuch, Eatano-Systeme zu manipulieren oder Provisionen zu umgehen, kann unverzüglich zu vertragsrechtlichen Maßnahmen und, bei Verdacht strafbarer Handlungen, zu strafrechtlicher Prüfung, Strafanzeige oder weiteren rechtlichen Schritten führen.
9. Provisionspflichtige Bestellungen
Eine Bestellung ist grundsätzlich provisionspflichtig, wenn sie über einen Eatano-Kanal ausgelöst, angebahnt, erstellt, verarbeitet oder dem Betreiber übermittelt wird und keine ausdrückliche Ausnahme greift.
| Fall | Provision | Begründung |
|---|---|---|
| Bestellung über Eatano App | Ja | Eatano stellt Sichtbarkeit, Bestellstrecke, Nutzerzugang und technische Verarbeitung bereit. |
| Bestellung über Eatano Web | Ja | Die Bestellung nutzt eine digitale Eatano-Bestellstrecke. |
| Bestellung über Eatano Online-Bestellseite des Standorts | Ja | Der Betreiber nutzt die Eatano-Infrastruktur zur Bestellannahme. |
| Bestellung über Eatano QR-Code | Ja | Der Gast löst die Bestellung über einen Eatano-Kanal aus. |
| Bestellung über Tisch-QR-Code als eigenständige digitale Bestellung ohne bereits eröffnete Vor-Ort-Sitzung | Ja | Der Tisch-QR ist ein digitaler Eatano-Bestellkanal, wenn die Bestellung eigenständig über die mobile Eatano-Bestellstrecke entsteht. |
| Bestellung über extern platzierten QR-Code | Ja | Flyer, Plakate, Verpackungen, Social Media, Webseiten oder Karten mit Eatano-QR lösen eine Eatano-Bestellung aus. |
| Online-Bestellung, die später in der POS verarbeitet wird | Ja | Der Ursprung bleibt Eatano; die POS ist nur das spätere Verarbeitungswerkzeug. |
| Bestellung über Eatano App/Web, die später am Eatano Self-Order-POS, Kiosk oder in der Eatano POS eingelöst oder bezahlt wird | Ja | Der Ursprung liegt bei Eatano App/Web; die spätere Vor-Ort-Verarbeitung in einem provisionsfreien Eatano-Bestellflow ändert daran nichts. |
| Bestellung, die über Eatano begonnen und anschließend manuell nacherfasst wird | Ja | Die manuelle Erfassung darf nicht zur Umgehung der Provision genutzt werden. |
| Bestellung aus einer Eatano-Aktion, Kampagne oder Empfehlung | Ja | Eatano hat Nachfrage, Reichweite oder Bestellanbahnung erzeugt. |
Eine Bestellung bleibt auch dann provisionspflichtig, wenn sie nachträglich in der POS, am Kiosk, in einer Self-Order-POS-Maschine, per QR-Sitzung oder in einem Zahlungsprozess bearbeitet, geändert, bezahlt, gedruckt, kassiert, abgeschlossen, storniert oder erneut erfasst wird.
10. Provisionsfreie Bestellungen und provisionsfreie Eatano-Bestellflows
Bestellungen sind nur dann provisionsfrei, wenn sie echte Eigenumsätze des Betreibers ohne Eatano-Ursprung sind oder wenn sie ausdrücklich als provisionsfreier Eatano-Vor-Ort-Bestellflow nach diesen Zusatzbestimmungen gelten.
Eatano POS, Eatano Self-Order-POS, Eatano Kiosk und vergleichbare Eatano-Vor-Ort-Systeme sind keine Fremdkanäle. Sie sind Eatano-Bestellflows, die provisionsfrei sein können, wenn die Bestellung vollständig vor Ort entsteht und nicht aus einer provisionspflichtigen Eatano-App-, Web-, QR-, Kampagnen- oder Online-Bestellstrecke stammt.
Die Provisionsfreiheit solcher Vor-Ort-Flows beruht darauf, dass die Nutzung der POS- und Self-Ordering-Funktionen tariflich, insbesondere über Monatsgebühren und die hierfür vorgesehenen Tarifbestandteile, abgedeckt ist. Eatano verzichtet für diese Fälle auf eine zusätzliche Plattformprovision.
| Fall | Provision | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Manuell vor Ort durch Personal in der Eatano POS erfasste Bestellung | Nein | Der Gast bestellt direkt beim Personal; die Eatano POS dient als Vor-Ort-Kassensystem und nicht als provisionspflichtiger Vermittlungskanal. |
| Walk-in-Bestellung am Tresen | Nein | Die Bestellung entsteht vollständig vor Ort ohne vorherige Eatano-App-, Web-, QR-, Kampagnen- oder Online-Anbahnung. |
| Telefonische Direktbestellung beim Betreiber | Nein | Der Kunde nutzt einen eigenen Kanal des Betreibers ohne erkennbare Eatano-Anbahnung und ohne gezielte Umleitung aus Eatano heraus. |
| Stammkundenbestellung über eigene Telefonnummer | Nein | Kein Eatano-Ursprung, keine Eatano-Umleitung, keine Eatano-Bestellstrecke. |
| Bestellung direkt an einer Eatano Self-Order-POS-Maschine oder einem Eatano Kiosk vor Ort | Nein | Die Bestellung wird vollständig vor Ort am Gerät erstellt und nicht zuvor über Eatano App, Eatano Web, mobilen QR-Prozess, Kampagne oder eine sonstige provisionspflichtige Eatano-Bestellstrecke aufgegeben. |
| Fortsetzung einer bereits durch Eatano POS oder Servicepersonal eröffneten Vor-Ort-Sitzung per Tisch-QR | Nein | Die Ursprungsquelle ist POS beziehungsweise eine durch Kellner oder Personal aufgenommene Tischbestellung; der QR-Code ergänzt nur dieselbe aktuelle Vor-Ort-Sitzung. |
| Bestellung über eigene interne Prozesse des Betreibers | Nein | Keine Nutzung von Eatano als App-, Web-, QR-, Kampagnen-, Vermittlungs- oder Online-Bestellkanal. |
Die spätere Erfassung einer provisionsfreien Direktbestellung in der Eatano POS macht die Bestellung nicht automatisch provisionspflichtig, solange sie tatsächlich ohne provisionspflichtigen Eatano-Ursprung zustande gekommen ist.
Umgekehrt macht die spätere Bearbeitung einer provisionspflichtigen Eatano-Bestellung in der Eatano POS, am Eatano Self-Order-POS oder am Eatano Kiosk die Bestellung nicht provisionsfrei. Entscheidend bleibt die Ursprungsquelle.
11. Fremdkanäle, Telefonbestellungen und Betreiber-Eigenkanäle
Telefonische Bestellungen und eigene Betreiberkanäle bleiben grundsätzlich provisionsfrei, soweit sie echte Eigenkanäle des Betreibers sind und nicht zur Umgehung einer Eatano-Provision eingesetzt werden.
Als Fremdkanäle beziehungsweise Eigenkanäle gelten insbesondere eigene Telefonnummern, eigene Webseiten, eigene Social-Media-Kanäle, eigene Flyer, eigene Papier-Speisekarten, eigene WhatsApp- oder Messenger-Kommunikation, eigene E-Mail-Adressen und externe Bestellsysteme, die nicht von Eatano bereitgestellt oder als Eatano-Bestellstrecke betrieben werden.
Erlaubt sind insbesondere die Nutzung einer eigenen Telefonnummer, telefonische Bestellungen durch Stammkunden, telefonische Bestellungen nach eigener Werbung des Betreibers, eigene Flyer, eigene Speisekarten und eigene Webseiten sowie die manuelle Erfassung solcher Bestellungen in der Eatano POS.
Nicht erlaubt ist es jedoch, Eatano als Sichtbarkeits-, Speisekarten-, QR-, Marketing-, Reservierungs-, Bewertungs- oder Bestellplattform zu nutzen und Nutzer anschließend gezielt auf provisionsfreie externe Kanäle umzuleiten.
Eine unzulässige Umleitung auf Fremdkanäle kann insbesondere vorliegen, wenn der Betreiber innerhalb oder im Zusammenhang mit Eatano-Profilen, Eatano-Bildern, Eatano-Menüs, Eatano-QR-Codes, Eatano-Bestellseiten, Eatano-Kampagnen, Eatano-Supportverläufen oder Eatano-Nachrichten aktiv darauf hinwirkt, dass Nutzer außerhalb von Eatano bestellen, bezahlen oder die Bestellung fortsetzen.
Unzulässig sind insbesondere Hinweise, Preisvorteile, Rabattversprechen, Gutscheine, Priorisierungen oder sonstige Anreize, die gezielt daran anknüpfen, dass eine über Eatano angebahnte oder begonnene Bestellung auf einem Fremdkanal abgeschlossen wird.
Maßgeblich ist daher nicht allein, ob eine Bestellung telefonisch, per WhatsApp, über eine eigene Webseite oder manuell erfasst wurde, sondern ob sie tatsächlich unabhängig von Eatano entstanden ist.
Fremdkanal ist nur, was wirklich fremd entstanden ist. Ein Betreiber darf eigene Kanäle parallel betreiben. Er darf Eatano aber nicht als Schaufenster nutzen und den Abschluss dann gezielt auf einen provisionsfreien Kanal wegziehen.
12. Verbot der Provisionsumgehung und Systemmanipulation
Betreiber dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die darauf gerichtet sind, Eatano-Gebühren, Plattformprovisionen, Zahlungsgebühren oder sonstige Entgelte zu umgehen oder Eatano-Systeme zu manipulieren.
Untersagt ist insbesondere:
- Nutzer, die über Eatano auf den Betrieb, die Speisekarte, Angebote, Bilder, Bewertungen, QR-Codes, Bestellseiten oder sonstige Eatano-Funktionen aufmerksam geworden sind, gezielt auf externe Bestellwege umzuleiten.
- Innerhalb von Eatano-Profilen, Eatano-Speisekarten, Eatano-Bestellstrecken oder Eatano-QR-Materialien Hinweise zu platzieren wie: „Bitte telefonisch bestellen“, „Telefonisch günstiger“, „Bestellung per WhatsApp bevorzugt“, „Nicht über Eatano bestellen“ oder sinngleiche Hinweise.
- Rabatte, Vorteile, Gutscheine oder Sonderpreise gezielt dafür zu gewähren, dass Nutzer eine über Eatano begonnene oder angebahnte Bestellung außerhalb von Eatano abschließen.
- Eatano als digitale Speisekarte oder Preisübersicht zu verwenden und anschließend die Bestellung telefonisch, per WhatsApp, per eigener Website oder auf anderem externen Weg abzuwickeln.
- Eatano-QR-Codes, Tisch-QR-Codes, Self-Order-POS-Geräte oder Eatano-Bestelllinks so einzusetzen, dass Bestellungen absichtlich falsch klassifiziert werden.
- Eatano-Bestellungen manuell in der POS neu zu erfassen, um sie als provisionsfreie Direktbestellungen erscheinen zu lassen.
- Bestellquellen in der POS bewusst falsch anzugeben.
- Zahlungsarten bewusst falsch zu klassifizieren, um niedrigere Provisionen oder Gebühren auszulösen.
- Bestellungen abzulehnen, zu stornieren, zurückzusetzen oder anderweitig umzubuchen, obwohl sie tatsächlich durchgeführt, vorbereitet, ausgegeben, geliefert, abgeholt oder bezahlt wurden.
- Standort- oder Tarifdaten zu umgehen, indem Bestellungen einem anderen Standort, Tarif, Gerät oder Account zugeordnet werden.
- Nutzer aktiv dazu anzuhalten, Eatano zu umgehen, nachdem Eatano den Kontakt, die Sichtbarkeit oder den Bestellprozess bereitgestellt hat.
- Eatano POS, Eatano Self-Order-POS oder Eatano Kiosk fälschlich als externe oder betreibereigene Fremdsysteme darzustellen, um die Herkunft einer Bestellung zu verschleiern.
- Eine provisionspflichtige Eatano-App-, Web-, QR- oder Kampagnenbestellung nachträglich als provisionsfreie POS-, Self-Order-POS-, Kiosk-, Telefon- oder Walk-in-Bestellung umzubuchen.
- Fremdkanäle innerhalb von Eatano so zu bewerben, dass Nutzer systematisch aus einer provisionspflichtigen Eatano-Bestellstrecke herausgeführt werden.
Eine Umgehung liegt nicht erst dann vor, wenn Eatano ein finanzieller Schaden bereits endgültig entstanden ist. Bereits der Versuch, die Aufforderung oder eine geeignete Maßnahme zur Umgehung kann als vertragswidriges Verhalten gelten.
13. Zulässige Eigenwerbung und echte Fremdkanäle des Betreibers
Betreiber dürfen weiterhin eigene Marketingkanäle, eigene Fremdkanäle und eigene Direktbestellungen nutzen beziehungsweise generieren.
Zulässig sind insbesondere:
- eigene Flyer,
- eigene Papier-Speisekarten,
- eigene Telefonnummern,
- eigene Webseiten,
- eigene Social-Media-Kanäle,
- eigene Stammkundenaktionen,
- allgemeine Rabatte außerhalb von Eatano,
- telefonische Bestellung durch Kunden, die nicht über Eatano angebahnt wurde.
Allgemeine Betreiberwerbung wird nicht allein deshalb unzulässig, weil sie auch telefonische Bestellungen, WhatsApp-Anfragen, eigene Web-Bestellungen oder externe Zahlungswege ermöglicht. Unzulässig wird eine Maßnahme jedoch dann, wenn sie gezielt Eatano-Nutzer, Eatano-Bestellungen, Eatano-Sichtbarkeit, Eatano-QR-Codes, Eatano-Bewertungen, Eatano-Speisekarten oder Eatano-Bestellstrecken ausnutzt, um Plattformgebühren zu vermeiden.
14. Tisch-QR-Codes, Self-Ordering und Vor-Ort-Sitzungen
Tisch-QR-Codes, QR-Codes auf Speisekarten, QR-Codes am Tresen, QR-Codes auf Flyern, QR-Codes in Verpackungen sowie sonstige QR-Codes, die eine Eatano-Bestellstrecke öffnen, gelten grundsätzlich als digitale Eatano-Bestellkanäle.
Der Begriff Eatano-Bestellkanal bedeutet nicht automatisch provisionspflichtig. Entscheidend ist, ob der QR-Code oder das Self-Ordering-System eine eigenständige digitale Eatano-Bestellung auslöst oder nur eine bereits provisionsfreie Vor-Ort-Sitzung ergänzt.
Eigenständige digitale Bestellungen über Eatano QR, Eatano App, Eatano Web oder mobile Eatano-Bestellstrecken sind grundsätzlich provisionspflichtig, soweit keine ausdrückliche Ausnahme greift.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Ursprungsquelle bereits eine provisionsfreie Vor-Ort-Sitzung ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn eine Tischbestellung zuerst durch Kellner, Servicepersonal oder Eatano POS aufgenommen wurde und der Gast innerhalb derselben aktuellen Vor-Ort-Sitzung ergänzend einen Tisch-QR-Code verwendet. In diesem Fall bleibt die Sitzung provisionsfrei, weil die Ursprungsquelle die Vor-Ort-Bedienung beziehungsweise POS ist.
Bestellungen an Eatano Self-Order-POS-Maschinen oder Eatano Kiosken vor Ort sind provisionsfreie Eatano-Bestellflows, wenn die Bestellung vollständig vor Ort an diesem Gerät erstellt wurde und nicht zuvor über Eatano App, Eatano Web, einen mobilen QR-Prozess, eine Eatano-Kampagne oder eine sonstige provisionspflichtige Eatano-Bestellstrecke aufgegeben wurde.
Diese Provisionsfreiheit beruht darauf, dass die Self-Ordering- und POS-Funktionen als Bestandteil des jeweiligen Tarifs beziehungsweise der monatlichen Nutzung der Eatano-Systeme bereitgestellt werden. Sie bedeutet ausdrücklich nicht, dass diese Systeme außerhalb von Eatano liegen oder als Fremdkanal gelten.
Wurde eine Bestellung zuvor über Eatano App, Eatano Web oder einen provisionspflichtigen digitalen Eatano-Kanal aufgegeben und am Eatano Self-Order-POS, Eatano Kiosk oder vor Ort lediglich eingelöst, bestätigt, ergänzt oder bezahlt, bleibt sie provisionspflichtig.
15. Eatano POS, Self-Order-POS und Bestellursprung
Die Eatano POS kann sowohl provisionsfreie als auch provisionspflichtige Bestellungen verarbeiten. Entscheidend ist nicht, dass eine Bestellung in der POS sichtbar ist, sondern wie sie entstanden ist.
Eatano POS und Eatano Self-Order-POS sind Eatano-Systeme. Sie sind keine Fremdkanäle und keine externen Betreiberkanäle. Sie können aber provisionsfreie Eatano-Bestellflows sein, wenn die Bestellung vollständig vor Ort entsteht und keine provisionspflichtige Eatano-Anbahnung vorausging.
15.1 Provisionsfreie Eatano-POS- und Self-Ordering-Bestellungen
- Bestellung am Tresen, die direkt in der Eatano POS erfasst wird,
- Bestellung am Tisch durch Servicepersonal, die in der Eatano POS eröffnet wird,
- telefonische Direktbestellung ohne Eatano-Ursprung, die anschließend in der Eatano POS erfasst wird,
- Stammkundenbestellung über eigene Betreiberkanäle ohne Eatano-Anbahnung,
- vollständig vor Ort erstellte Bestellung an einer Eatano Self-Order-POS-Maschine oder einem Eatano Kiosk,
- ergänzende Tisch-QR-Nutzung innerhalb derselben aktuellen Vor-Ort-Sitzung, wenn die Ursprungsquelle POS oder Servicepersonal ist.
15.2 Provisionspflichtige Bestellungen trotz POS- oder Self-Ordering-Verarbeitung
- Eatano-App-Bestellungen,
- Eatano-Web-Bestellungen,
- eigenständige Eatano-QR-Bestellungen ohne bereits eröffnete provisionsfreie Vor-Ort-Sitzung,
- eigenständige Tisch-QR-Bestellungen ohne bereits eröffnete Vor-Ort-Sitzung,
- Self-Ordering-Bestellungen mit Ursprung in Eatano App, Eatano Web, Eatano QR, Eatano-Kampagnen oder anderen provisionspflichtigen Eatano-Bestellstrecken,
- Online-Bestellungen zur Abholung oder Lieferung,
- über Eatano angebahnte und anschließend manuell nacherfasste Bestellungen.
Die POS, der Kiosk oder das Self-Order-Gerät sind in provisionspflichtigen Fällen nur Verarbeitungs-, Anzeige-, Druck-, Kassen-, Einlöse- oder Fulfillment-Werkzeuge. Sie verändern nicht den Ursprung der Bestellung.
Provisionsfreie POS- und Self-Order-POS-Bestellungen dürfen nicht so dokumentiert, beworben oder technisch behandelt werden, als wären sie Fremdkanäle. Sie bleiben Eatano-Bestellflows, für die Eatano lediglich keine zusätzliche Plattformprovision erhebt.
16. Standort-Overrides, Sondertarife und Aktionen
Eatano kann für einzelne Betreiber, Standorte, Unternehmensgruppen oder Kooperationspartner individuelle Provisionssätze, Sondertarife, Aktionspreise oder Standort-Overrides hinterlegen.
Solche Sonderregelungen können insbesondere betreffen:
- Kartenzahlungsprovisionen,
- Offline-/externe Zahlungsprovisionen,
- Tarifpreise,
- Mindestlaufzeiten,
- Rabattzeiträume,
- Freikontingente,
- provisionsfreie Testphasen,
- reduzierte Einführungsprovisionen,
- gesonderte Zahlungsbedingungen,
- Standort- oder Filialmodelle,
- Partner- oder Enterprise-Vereinbarungen.
Ein Anspruch auf einen Sondertarif besteht nicht. Sondertarife gelten nur, wenn sie von Eatano ausdrücklich bestätigt oder im System wirksam hinterlegt wurden.
Temporäre Aktionen enden automatisch mit Ablauf des jeweiligen Aktionszeitraums. Danach gelten die regulären Konditionen, sofern keine Verlängerung oder abweichende Vereinbarung besteht.
17. Bestellwert, Berechnungsgrundlage und Gebühren
Die Plattformprovision wird grundsätzlich auf Grundlage des provisionspflichtigen Bestellwerts berechnet.
Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, kann der provisionspflichtige Bestellwert insbesondere umfassen:
- Speisen,
- Getränke,
- Produktpreise,
- Menüpreise,
- Zusatzoptionen,
- Extras,
- Verpackungsentgelte,
- Servicebestandteile,
- Liefer- oder Abholgebühren, soweit sie über Eatano erhoben oder bestellbezogen abgerechnet werden.
Nicht oder gesondert berücksichtigte Bestandteile können insbesondere sein:
- Trinkgelder,
- externe Gutscheine,
- reine durchlaufende Posten,
- gesetzlich zwingend getrennt auszuweisende Beträge,
- Beträge, die ausdrücklich durch individuelle Vereinbarung von der Provisionsberechnung ausgenommen sind.
Steuern, Netto-/Brutto-Behandlung und Ausweislogik richten sich nach der jeweiligen Systemkonfiguration, Rechnungstellung und gesetzlichen Anforderungen. Eatano kann die Berechnungslogik zur korrekten steuerlichen Abbildung anpassen, soweit dies erforderlich ist.
18. Stornierungen, Rückerstattungen und Änderungen
Bei Stornierungen, Rückerstattungen, Teilrückerstattungen oder nachträglichen Änderungen kann Eatano die Provision korrigieren, gutschreiben, anteilig berechnen oder nachberechnen.
Dabei kann Eatano insbesondere berücksichtigen:
- ob die Bestellung vollständig storniert wurde,
- ob die Leistung bereits erbracht wurde,
- ob eine Rückerstattung an den Nutzer erfolgt ist,
- ob der Betreiber die Bestellung angenommen, vorbereitet oder erfüllt hat,
- ob Kosten bei Zahlungsdienstleistern angefallen sind,
- ob die Stornierung missbräuchlich oder zur Gebührenumgehung eingesetzt wurde.
Zahlungsdienstleistergebühren können auch dann anfallen oder nicht vollständig erstattet werden, wenn eine Bestellung später storniert oder erstattet wird.
19. Dokumentationspflicht und Bestellquellen
Der Betreiber ist verpflichtet, Bestellungen, Zahlungsarten, Sitzungen und Bestellquellen korrekt zu erfassen, soweit das Eatano-System entsprechende Eingabemöglichkeiten bereitstellt.
Insbesondere dürfen folgende Angaben nicht bewusst falsch oder irreführend erfasst werden:
- Bestellquelle,
- Zahlungsart,
- Standort,
- Tarifbezug,
- Kundenzuordnung,
- Bestellkanal,
- Sitzungsursprung,
- Storno- oder Rückerstattungsgrund,
- manuelle Nachbuchungen oder Nacherfassungen.
Wenn eine Bestellung manuell erfasst wird, kann Eatano verlangen oder technisch vorsehen, dass eine Bestellquelle ausgewählt wird, zum Beispiel:
- Vor Ort,
- Telefon direkt,
- Stammkunde,
- eigene Website,
- Eatano-Kontakt,
- Self-Order-POS vor Ort,
- Sonstiges.
Falsche oder unvollständige Angaben können als vertragswidrig gelten, wenn sie Gebühren, Provisionsberechnung, Abrechnung, Nachvollziehbarkeit oder Missbrauchserkennung beeinflussen.
20. Prüf-, Auswertungs- und Nachweismöglichkeiten durch Eatano
Eatano darf zur korrekten Abrechnung, Missbrauchserkennung und Vertragsdurchsetzung technische und kaufmännische Daten sowie Analyse- und Betrugserkennungssysteme einsetzen und auswerten.
Dazu können insbesondere gehören:
- Bestellhistorie,
- Bestellquellen,
- Zahlungsarten,
- POS-Erfassungen,
- QR-Code-Nutzungen,
- Self-Order-POS- oder Kiosk-Nutzungen,
- Online-Bestellverläufe,
- Sitzungsdaten,
- Statusänderungen, Ablehnungen und Stornierungen,
- Erstattungen und Zahlungsflüsse,
- Standortdaten auf Systemebene,
- Tarif- und Override-Daten,
- Nutzerbeschwerden,
- Supportfälle,
- Auffälligkeiten bei Stornos,
- Auffälligkeiten bei manueller Nacherfassung,
- Auffälligkeiten bei Umleitungen auf Fremdkanäle oder externen Abschlusswegen.
Eatano ist nicht verpflichtet, jede einzelne Umgehung technisch vollständig nachzuweisen, wenn aufgrund objektiver Umstände, Systemdaten, wiederholter Muster, Nutzerhinweise oder Dokumentation ein begründeter Verdacht auf vertragswidriges Verhalten besteht.
Bei begründetem Verdacht kann Eatano vom Betreiber eine Stellungnahme, Korrektur, Nachmeldung oder geeignete Nachweise verlangen.
21. Maßnahmen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Zusatzbestimmungen kann Eatano angemessene Maßnahmen ergreifen.
Mögliche Maßnahmen sind insbesondere:
- Hinweis oder Verwarnung,
- Aufforderung zur Entfernung unzulässiger Hinweise, Materialien oder Umleitungen,
- Korrektur der Bestell- oder Zahlungszuordnung,
- Nachberechnung nicht oder falsch berechneter Provisionen,
- pauschale Nachberechnung bei nicht mehr eindeutig aufklärbarer Umgehung, soweit angemessen,
- Sperrung einzelner Funktionen,
- Einschränkung der Sichtbarkeit des Standorts,
- Ausschluss von Aktionen, Rabatten oder Sondertarifen,
- Umstellung auf einen anderen Tarif oder Standardprovisionssatz, soweit vertraglich vorgesehen,
- Aussetzung von Auszahlungen, soweit dies zur Prüfung offener Forderungen oder Missbrauchsfälle erforderlich und angemessen ist,
- Kündigung oder außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen,
- strafrechtliche Prüfung, Strafanzeige oder weitere rechtliche Schritte bei Verdacht strafbarer Handlungen, Manipulation, Betrug oder versuchter Gebührenumgehung,
- Geltendmachung weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche.
Eatano wird bei der Auswahl der Maßnahme die Schwere, Häufigkeit, Dauer, wirtschaftliche Relevanz und Kooperationsbereitschaft des Betreibers berücksichtigen.
22. Beispiele für zulässiges und unzulässiges Verhalten
22.1 Zulässig
- Ein Stammkunde ruft direkt beim Restaurant an und der Betreiber erfasst die Bestellung manuell in der POS.
- Ein Gast steht im Laden und bestellt beim Personal.
- Der Betreiber betreibt eine eigene Website mit eigener Telefonnummer.
- Der Betreiber verteilt eigene Flyer mit eigener Telefonnummer, ohne Eatano-Materialien oder Eatano-Bestellstrecken zur Umgehung zu verwenden.
- Ein Gast erstellt eine Bestellung vollständig vor Ort an einem Self-Order-POS-Gerät.
- Ein Kellner eröffnet eine Tischsitzung in der POS; der Gast nutzt danach in derselben Sitzung den Tisch-QR zum Nachbestellen.
- Eine nicht durchgeführte Bestellung wird ordnungsgemäß abgelehnt oder storniert, wodurch eine berechtigte Provisionskorrektur ausgelöst wird.
22.2 Unzulässig
- Auf dem Eatano-Profil steht: „Bitte telefonisch bestellen, dann günstiger.“
- In einer Eatano-Speisekarte steht: „Bestellung per WhatsApp bevorzugt.“
- Eine über Eatano begonnene Bestellung wird abgebrochen und anschließend manuell in der POS als Telefonbestellung neu erfasst.
- Eine über Eatano App/Web erstellte Bestellung wird am Self-Order-POS eingelöst und fälschlich als provisionsfreie Vor-Ort-Bestellung markiert.
- Eine tatsächlich durchgeführte Bestellung wird als abgelehnt oder storniert markiert, um Provisionen zu vermeiden.
- Der Betreiber nutzt Eatano-Bilder, Eatano-Bewertungen oder Eatano-Menüs, um Kunden anzuziehen, fordert sie dann aber aktiv zur externen Bestellung auf.
- Bestellungen werden absichtlich einem anderen Standort, Tarif oder Ursprung zugeordnet.
23. Änderungen von Preisen, Provisionen und Konditionen
Eatano kann Preise, Provisionssätze, Zahlungsbedingungen, Tarifbestandteile oder Gebührenmodelle ändern, soweit dies vertraglich zulässig ist und Betreiber hierüber in geeigneter Weise informiert werden.
Für bestehende Verträge, Mindestlaufzeiten, laufende Rabattzeiträume oder individuelle Vereinbarungen können abweichende Übergangsregelungen gelten. Soweit ein Betreiber eine Änderung nicht akzeptieren möchte, gelten die jeweils in den AGB, im Vertrag oder in der Änderungsmitteilung genannten Rechte und Fristen.
24. Transparenzhinweis
Eatano stellt die Kostenstruktur so bereit, dass Betreiber die wesentlichen Preisbestandteile erkennen können:
- monatlicher Tarifpreis,
- Standardprovisionssatz je Tarif,
- Zahlungsartabhängigkeit,
- Zeitpunkt der Provisionserhebung, Korrektur und Erstattung,
- Stripe- oder Zahlungsdienstleistergebühren,
- mögliche Standort-Overrides,
- mögliche Sondervereinbarungen,
- provisionspflichtige und provisionsfreie Bestellkanäle.
Betreiber sind verpflichtet, sich vor Nutzung kostenpflichtiger Funktionen mit den jeweils geltenden Konditionen vertraut zu machen. Bei Unklarheiten können Betreiber vor Nutzung der jeweiligen Funktion eine Klärung durch Eatano verlangen.
25. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen dieser Zusatzbestimmungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Eatano kann diese Zusatzbestimmungen in Textform, im Betreiberportal, auf der Website oder in anderer geeigneter Weise bereitstellen.
Diese Zusatzbestimmungen gelten ergänzend zu den Betreiber-AGB und sonstigen einschlägigen Vertragsdokumenten von Eatano.
Hinweis: Dieses Dokument ist als Ergänzungsdokument zu den Betreiber-AGB konzipiert und sollte vor produktiver Nutzung rechtlich geprüft werden, insbesondere hinsichtlich AGB-Kontrolle, Transparenz, Nachberechnung, Sperrrechten, strafrechtlicher Eskalation und individuellen Sondervereinbarungen.
© 2026 Eatano. Alle Rechte vorbehalten.